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Falls Sie eine Reparaturbestätigung benötigen, und keine Reparatur-
Benötigt wird dies in der Regel zur Geltendmachung der Leihwagenkosten bzw. ersatzweise der Nutzungsausfallentschädigung, oder zur vollständigen Nachforderung eventuell vorab gekürzter Reparaturkosten.
Reparaturbestätigungen erstellen wir verständlicherweise ausschließlich für Fahrzeuge, deren Vorschaden von unserem Büro vormals begutachtet worden ist.