Unfallgutachten - Kfz-Sachverständigenbüro Dietmar Schweigstill in Dortmund erstellt Gutachten für Kraftfahrzeuge nach Verkehrsunfällen (Auto und Motorrad)

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Usere Gutachten

Sie hatten einen unverschuldeten (oder nur teilweise verschuldeten) Verkehrsunfall ?


In unseren Unfgallgutachten ermitteln wir im Rahmen unserer Unfallbewertung zunächst die voraussichtlichen Reparaturkosten, die zur Beseitigung des eingetretenen Sachschadens erforderlich sind. Dank permanenter Softwarepflege stehen uns dabei stets top-aktuelle Herstellerpreise nahezu aller Fabrikate zur Verfügung. Die Lohnkosten ergeben sich dabei aus den Preisen der Fachwerkstatt Ihrer Wahl oder - bei Abrechnung auf Gutachtenbasis - aus den durchschnittlichen Löhnen der umliegenden Vertragswerkstätten.
Ferner untersuchen wir die Möglichkeit einer durch den Unfall eingetretenen, sogenannten "merkantilen Wertminderung", und errechnen diese gegebenenfalls.
Diese merkantile Wertminderung bedeutet nichts Anderes, als dass Ihr Fahrzeug ungeachtet einer fachgerechten Instandsetzung eine Einbuße im Marktwert erleiden könnte, was für Sie beim anschließenden Verkauf als Preisnachlass zum finanziellen Nachteil führen kann.
Eine derartige Einbuße kann theoretisch und anhand qualifizierter Berechnungsmethoden ermittelt werden, und wird ggf. im Gutachten separat als zusätzlicher Schaden ausgewiesen.
Bei Schäden, deren Ausmaß in der Nähe des Fahrzeugwertes liegt, errechnen wir zusätzlich den sogenannten "Wiederbeschaffungswert"; das ist der Preis, für den ein gleiches Fahrzeug im vergleichbaren Zustand vor dessen Schadeneintritt auf dem Markt zu erwerben ist.
Sollten die voraussichtlichen Reparaturkosten nämlich höher als der Wiederbeschaffungswert sein, wäre die Durchführung einer solchen Reparatur demnach unwirtschaftlicher, als der Erwerb eines vergleichbaren, anderen Fahrzeuges zu Ersatzzwecken; dabei spricht man von einem sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden, bei dem der Unfallverursacher natürlich nur den Wiederbeschaffungswert ersetzen muss, ungeachtet der möglicherweise viel höheren Reparaturkosten einer unwirtschaftlichen Instandsetzung. Ausnahme: Stichwort "130%-Klausel"

 
 
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